Berufungsphase

Wenn Sie Professor*in werden wollen, müssen Sie neben ihren persönlichen Leistungen in Forschung, Lehre und Drittmitteleinwerbung bestimmte formale Einstellungsvoraussetzungen erfüllen (siehe unten).

Erfüllen Sie die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur, dann können Sie sich auf passende Ausschreibungen bewerben.

Sollte eine Ausschreibung besonders gut zu Ihrem Forschungsprofil passen, Sie aber die Einstellungsvoraussetzungen noch nicht zu 100 Prozent erfüllen, könnte eine Bewerbung trotzdem erfolgreich sein.

In dieser Berufungsphase qualifizieren Sie sich gleichzeitig als fortgeschrittenen Postdoc weiter und verbessern Ihr wissenschaftliches Profil.

Die rechtlichen Einstellungsvoraussetzungen für Professuren sind in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt. Hier finden Sie das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Auf der Seite des Deutschen Hochschulverbandes finden Sie die Hoschulgesetze der weiteren Länder.

Konkrete Anforderungen für eine Professur ergeben sich aus den jeweiligen Stellenausschreibungen für Professuren.

 

Einstellungsvoraussetzungen

Bereits in den ersten Jahren nach der Promotion können sie sich auf eine W1-Juniorprofessur (Qualifikationsprofessur) bewerben.

Sie müssen eine sehr gute Promotion vorweisen. Eine Habilitation oder vergleichbare Leistungen sind nicht notwendig. Je nach Disziplin können Lehrerfahrungen und/oder Erfahrungen in der Drittmitteleinwerbung gefordert sein.

Eine Juniorprofessur ist immer befristet (Laufzeit in der Regel insgesamt sechs Jahre). Wenn sie in der Ausschreibung den Zusatz "mit Tenure Track" trägt, wird sie nach erfolgreicher Zwischen- und Tenure-Evaluation des Stelleninhabers in eine unbefristete W2- oder W3-Professur umgewandelt.

Die Einstellungsvorausstzung für Sachsen-Anhalt sind in § 40 HSG LSA geregelt.

Weitere Informationen zum Tenure Track an der OVGU bietet das Berufungsmanagement und strategische Personalentwicklung der OVGU und sind in der Ordnung der OVGU zur Ausgestaltung von Berufungen mit Tenure-Track an der OVGU [PDF, 140 kB] festgehalten.

Auf eine W2- oder W3-Professur können Sie sich bewerben, wenn Sie zusätzlich zur Promotion eine Habilitation oder gleichwertige Leistungen nachweisen können. Habilitationsäquivalente Leistungen können die Leitung einer Nachwuchsgruppe oder die Juniorprofessur sein. Die Entscheidung, ob die Leistungen als habilitationsäquivalent anerkannt werden, trifft in einem Berufungsverfahren jeweils die Berufungskommission, die die Bewerbung auf eine Professur begutachtet. Je nach Fachkultur gibt es unterschiedliche Gepflogenheiten. Zusätzlich zu den Hochschulgesetzen der Länder gibt es lokale Standards.

Für Sachsen-Anhalt sind die Einstellungsvoraussetzungen in§ 35 HSG LSA geregelt. Die Verfahrensdurchführung einer Berufung an der OVGU regelt die Berufungsordnung [PDF, 522 kb].

Neben unbefristeten W2- und W3-Professuren gibt es auch befristete W2-Professuren (Laufzeit in der Regel insgesamt sechs Jahre). Wenn sie in der Ausschreibung den Zusatz "mit Tenure Track" trägt, wird sie nach erfolgreicher Tenure-Evaluation der/des Stelleninhaber*in in eine unbefristete W2- oder sogar W3-Professur umgewandelt.

Weitere Informationen bietet das Berufungsmanagement und strategische Personalentwicklung der OVGU. Informationen zum Tenure Track der OVGU sind in der Ordnung der OVGU zur Ausgestaltung von Berufungen mit Tenure-Track an der OVGU [PDF, 140 kB] festgehalten.

Weitere allgemeine Infos über die verschiedenen Wege zur Professur finden Sie bei Academics und beim Deutschen Hochschulverband.

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können Sie weitere Informationen zum Tenure-Track-Programm bekommen.

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Christiane Hedtmann