Verlängerungsoption WissZeitVG

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wurde geändert:

Es wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert.

Informationen zur Anwendung des Gesetzes an der Universität Magdeburg

Letzte Änderung: 26.11.2021 - Ansprechpartner: Webmaster